Satzungen
Satzungen der Gemeinde Ringelai
Die Gemeinden haben das Recht, die eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten. (Art. 23 GO Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 11 Abs. 2 BV)
- Wasserversorgungssatzung >>
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung >>
- 1. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung >>
- 2. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung >>
- Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung >>