Pfarrer-Kainz-Straße 6
94160 Ringelai
Tel. +49 (0) 85 55 - 96 14-0
Fax +49 (0) 85 55 - 96 14-18
Höhe: 425 m ü. NN
Fläche: 16,39 km²
Einwohner: ca. 1920
Lkr. Freyung-Grafenau
Niederbayern
Die Gemeinde Ringelai liegt mit ihren knapp 2000 Einwohnern im Herzen des Landkreises Freyung-Grafenau. Im Rathaus werden weitgehend alle Belange der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig bedient. Dabei ist uns aber auch die Kooperation mit unserem Nachbarn sehr wichtig und interkommunale Projekte werden verwirklicht.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet einen
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2023 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt [BGBl.] I, Seite 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBl. I, S. 2931) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2023 erhalten, im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2021 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2023 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Gemeinde Ringelai, Pfarrer-Kainz-Str. 6, 94160 Ringelai eingesehen werden.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung ist an der Amtstafel der Gemeinde Ringelai angeschlagen und gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Gegenstand der Förderung:
Der Erwerb von Streuobstbäumen zum Zweck der Pflanzung in Bayern. Die Pflanzung der Streuobstbäume kann auf Grundstücken des Antragstellers oder auf Grundstücken Dritter erfolgen.
Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche), Walnuss, Quitte,.., bestimmte Sorten sind von der Förderung ausgeschlossen
Bäume müssen Hochstämme sein (mind. 140 cm)
Etc..
Zuwendungsfähige Ausgaben
Bruttokaufpreis der Obstbäume (Nachweis durch die Rechnung einer Baumschule)
Ausgaben und Zuwendungen in Zusammenhang mit der Pflanzung (z.B.: Pfähle,..) sind nicht zuwendungsfähig
Förderhöhe und -antrag
Mindest- und Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag: 10 bzw. 100 Bäume
Zuschuss bis zu 45 €/ Baum
Zweckbindungsfrist: 12 Jahre
Weitere Infos:
Katharina Fraunhofer
Projektmanagerin Öko-Modellregion Ilzer Land
Marktplatz 11 | 94157 Perlesreut
Mobil 0160 / 90 20 45 21
E-Mail oekomodellregion@ilzerland.bayern
E-Mail katharina.fraunhofer@ilzerland.bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den gestaffelten (stufenweisen) Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen.
Hierbei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden müssen.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Der Antrag auf Umstellung sowie das Unterschriftenblatt können nach Vereinbarung auch im Rathaus Ringelai abgeholt werden.
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